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Montag, 04. April 2005
Exekution

Kostenentscheidung ZMR-Anfrage

Besteht die Möglichkeit, kostensparende Handlungen vorzunehmen, die zum gleichen Ergebnis führen, dann kann die Partei nur den geringeren Aufwand beanspruchen. Wählt demnach eine Partei einen unter mehreren zweckentsprechenden Varianten teureren Weg, so steht lediglich Ersatz für die kostengünstigere Variante zu. Für eine ZMR-Anfrage stehen somit als Barauslagenersatz EUR 5,-- zu.


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