Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Web-Site anzumelden:
(Bitte geben Sie nachstehende Buchstaben wie folgt ein:Hier können Sie die aktuellen Statuten, die Geschäftsordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereinigung der Rechtspfleger Österreichs (VdRÖ) einsehen:
betreibt durch ihre Organe diese Homepage. Die VdRÖ bestimmt den Umfang der Leistungen und die Art des Zugriffes auf die gespeicherten Daten.
dürfen die Artikel in der Homepage nur zum persönlichen Gebrauch verwendet werden. Jede weitere Verwendung bedarf der Zustimmung der VdRÖ. Ansonsten gilt das Urheberschutzrecht.
Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, sämtliche Foren der Homepage einzusehen und abzufragen.
Jeder Benutzer ist berechtigt, die freigeschalteten Bereiche einzusehen, abzufragen und - sofern möglich - Beiträge bereitzustellen.
Jede Veröffentlichung unterliegt der Kontrolle der Redaktion. Der Chefredakteur ist nicht verpflichtet, Beiträge zu veröffentlichen. Weiters ist er berechtigt, bereits veröffentlichte Beiträge ohne weiteres und ohne Kostenersatz aus der Homepage zu entfernen.
Die Mitglieder stimmen ausdrücklich zu, dass zu Informationszwecken Ihre Namen und Dienststellendaten auf der Homepage in einer Mitgliederliste veröffentlicht werden. Diese Liste darf nur von ordentlichen Mitgliedern eingesehen werden.
Die Mitglieder verpflichten sich, die vom Vereinsvorstand erhaltenen Zugangsdaten nicht an dritte Personen weiterzugeben.
Mitglieder sind verpflichtet, den von der Generalversammlung festgesetzten Betrag an die VdRÖ zu entrichten (derzeit EUR 30,-- pro Jahr für ordentliche Mitglieder und EUR 120,-- pro Jahr für außerordentliche Mitglieder). Die Mitgliedschaft entsteht durch die Anmeldung auf der Homepage bzw. schriftlicher Beitrittserklärung und der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages.
Bei Nichtentrichtung ist der Zugriff auf die nichtöffentlichen Teile der Homepage zu sperren.
Alle Angehörigen des Justizressorts, die nicht ordentliche Mitglieder werden können, haben nach Anmeldung den Beitrag wie ordentliche Mitglieder zu bezahlen.
Die Mitgliedsbeitäge sind nach Aufforderung (schriftlich oder per E-Mail) einzubezahlen.
Kontoverbindung:
Vereinigung der Rechtspfleger Österreichs
RAIKA Zurndorf, BLZ 33114, Kontonummer 10.108
Die VdRÖ haftet weder für die Richtigkeit noch für einen besonderen Wert der Inhalte.
Im Bereich des Diskussionsforen sind die jeweiligen Beitragsersteller für den Inhalt verantwortlich.
die nicht zwangsweise anderen Gerichten zugewiesen sind, ist das Bezirksgericht Innere Stadt Wien zuständig (Sitz der Vereinigung).
in der Homepage gehen alle Rechte auf die VdRÖ über.
RAIKA Zurndorf, BLZ 33114, Kontonummer 10.108
Vereinigung der Rechtspfleger Österreichs
zu Handen Michael Lackenberger
3140 Pottenbrunn, Zinzendorfstraße 15
Der Präsident der VdRÖ
§ 1 Einberufung von Sitzungen
(§ 11 Absatz 5 der Statuten)
Die Teilnehmer an Vorstandssitzungen sind mindestens 14 Tage vor dem Termin einzuladen. In den Einladungen sind auch die Tagesordnungspunkte bekannt zu geben. Nur bei besonderer Dringlichkeit kann die 14-Tages-Frist unterschritten werden. Dieser Umstand ist in der Einladung und im Sitzungsprotokoll anzuführen.
§ 2 Abstimmungen im Vorstand
1. Die Abstimmungen im Vorstand erfolgen
a) in einer Vorstandssitzung
b) durch Abstimmung im gesicherten Vorstandsforumbereich nach vorheriger Aufforderung zur Abstimmung durch E-Mail oder bei besonderer Dringlichkeit per Telefon. Abstimmungszeitraum im Vorstandsforum sind höchstens 5 Tage.
2. Die Abstimmungen im Vorstand erfolgen grundsätzlich nicht anonym.
3. Für die Vorstandsentscheidungen gilt § 11 Absatz 6 und 7 der Statuten.
4. Für folgende Vorstandsentscheidungen ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich:
a) Ausschluss eines Mitglieds
b) Erteilung der Ehrenmitgliedschaft
c) Änderungen der Geschäftsordnung
d) § 11 Absatz 3 der Statuten
§ 3 Erteilung von Zahlungsaufträgen
Aufträge an den Kassier, Zahlungen vorzunehmen, können erteilt werden:
a) in schriftlicher Form oder
b) per E-Mail.
Aufträge an den Kassier können erteilt werden:
a) bis zu einer Höhe von EUR 1.000,-- vom Vorsitzenden
b) darüber nur durch Vorstandsbeschluss.
Laufende wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen sind vom Vorstand mit Beschluss anzuordnen. Dabei kann der Vorstand einen Beschluss fassen, dass bei regelmäßigen Zahlungen dem Kassier die Ermächtigung erteilt wird, diese Zahlungen bis zu einer vom Vorstand bestimmten Höhe laufend ohne Einzelanordnung durchzuführen.
§ 4 Eintreibung von Mitgliedsbeiträgen
Die Eintreibung der rückständigen Mitgliedsbeiträge fällt in den Aufgabenbereich des Kassiers. Dabei ist folgende Vorgehensweise zu berücksichtigen:
a) 1. Mahnschreiben mit der Aufforderung, den ausständigen Betrag binnen 14 Tagen zu berichtigen sowie der Androhung der Account-Sperre
b) nach Ablauf dieser Frist wird der Account vorübergehend gesperrt
c) 2. Mahnschreiben mit der Aufforderung, den ausständigen Betrag binnen 14 Tagen zu bezahlen sowie mit der Mitteilung, dass der Account vorübergehend gesperrt wurde
d) nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist Verständigung des Vorstands zwecks allfälliger Entscheidung gemäß § 6 Absatz 3 der Statuten.
§ 5 Postings
Bei ehrenbeleidigenden bzw. strafrechtlich bedenklichen Postings seitens eines Mitgliedes ist folgende Vorgehensweise einzuhalten:
Der Textinhalt ist separat zu sichern und das Posting von einem berechtigten Forenmoderator oder Forenadministrator vorübergehend derart abzuändern, dass die Ehrebeleidigungen bzw. die strafrechtlichen Bedenken nicht mehr lesbar sind. Danach ist mit dem betreffenden Mitglied Kontakt aufzunehmen und eine Lösung zu finden. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, entscheidet der Vorstand über die Veröffentlichung des Postings.
§ 6 Homepage- und Forenbetreuung
a) Die Betreuung des Homepage obliegt zumindest einer vom Vorstand zu bestimmenden Person. Dieser Webseitenbetreuer hat die Accounts der Mitglieder gemäß den Anweisungen des Vorstands zu verwalten und neue Accounts entsprechend zu errichten. Die Sperre des Accounts nach § 4 lit. b der Geschäftsordnung und § 6 Ziffer 3 der Statuten ist vom Webseitenbetreuer durchzuführen. Der Name des Betreuers ist auf der Webseite anzuführen.
b) Die Betreuung des Onlineforums obliegt dem vom Vorstand zu bestimmenden Forenadministrator. Der Forenadministrator hat berechtigte Mitglieder gemäß Anweisungen des Vorstands für das Forum freizuschalten oder zu sperren. Ebenso obliegt dem Forenadministrator die Strukturierung des Forums sowie der Forenkategorien. Der Forenadministrator kann zu seiner Entlastung Forenmoderatoren ernennen, die auf der Webseite der VdRÖ namentlich zu nennen sind.
§ 7 Vertretungen im Vorstand
Für den Kassier und den Schriftführer ist ein Vertreter zu bestimmen, der bei Verhinderung dessen Agenden übernimmt (siehe auch § 11 Z. 5 der Statuten). Zum Vertreter kann nur ein anderes Vorstandsmitglied bestellt werden.
Die Bestellung zum Vertreter erfolgt mit einfachem Vorstandsbeschluss. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus (nähere Details finden sich in § 11 der Statuten), so endet auch dessen Vertretungsbefugnis. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, einen Wunsch hinsichtlich seines Stellvertreters zu äußern, bevor es darüber zur Abstimmung kommt. Die Stellvertretungen sind auf der Homepage in geeigneter Weise anzuführen.
§ 8 Unterfertigung von Schriftstücken
Schriftliche Ausfertigungen des Vereins haben nach Vereinsrecht immer die Unterschrift des Vorsitzenden und des Schriftführers zu tragen. Wenn es aus dringlichen oder praktischen Gründen geboten erscheint, so können diese Unterschriften von jedem Vorstandsmitglied in gescannter Form verwendet werden. Das jeweilige Vorstandsmitglied hat aber den Vorsitzenden und den Schriftführer darüber im Vorfeld zu informieren. Bei besonders dringlichen Angelegenheiten genügt auch ausnahmsweise eine Information im Nachhinein.
§ 9 Spesenabrechnung
a) Nimmt ein Vorstandsmitglied an Vorstandssitzungen oder anderen Vereinsveranstaltungen teil, so ist es berechtigt, Reisekosten geltend zu machen. An Fahrtkosten können nach Wahl des Vorstandsmitglieds öffentliche Verkehrsmittel zweiter Klasse oder die PKW-Kilometer verrechnet werden. Die Höhe für die Verrechnung mit PKW wird mit 0,20 Euro pro Kilometer festgelegt. Ausgangspunkt ist immer der Wohnort des Vorstandsmitglieds. Das Vorstandsmitglied kann auch einen pauschalen Betrag ansprechen, wenn dieser geringer ist als das Kilometergeld oder geringer als das öffentliche Verkehrsmittel. Für Nächtigungen oder Verpflegungen kann der tatsächliche Aufwand verrechnet werden, wenn dieser durch eine Rechnung belegt wird. Ein Taggeld von 10,-- EUR pro Tätigkeit mit mehr als vier Stunden Zeitaufwand kann über Antrag gewährt werden.
b) Kein Anspruch auf Reisekosten besteht dann, wenn diese durch eine andere Stelle abgegolten werden. Weiters besteht kein Reisekostenanspruch für die Teilnahme an der Generalversammlung.
c) Für Fachredakteure gilt § 9 sinngemäß.
d) Hinsichtlich der Auszahlungsanordnung gilt § 3 der Geschäftsordnung.
§ 10 Mobiltelefon
Der Vorstand erhält für die Dauer seiner Tätigkeit in dieser Funktion vom Verein ein Mobiltelefon samt Mobilfunkvertrag zur Verfügung gestellt. Der Mobilfunkvertrag ist nach bester Netzabdeckung und Grundgebühr sowie jeweiligem Bedarf (Funktion im Vorstand) abzuschließen. Gegen Ende der Funktionsperiode ist der Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Für die Genehmigung ist eine 2/3-Mehrheit im Vorstand notwendig. Die Telefonnummer ist im Mitgliederbereich auf der Homepage zu veröffentlichen.
§ 11 Laptop
Vorsitzender und Kassier erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit einen Laptop vom Verein zur Verfügung gestellt. Der Laptop des Vorsitzenden steht auch allen anderen Vorstandsmitgliedern zur Verfügung. Der Laptop des Kassiers steht nur diesem zur Verfügung, da darauf das Vereinskassenprogramm installiert ist, auf das nur der Kassier (allenfalls sein Stellvertreter) Zugriff haben soll.
letzte Änderung: 15.04.2011
MITGLIEDERSTAND der VdRÖ:
490 ordentliche Mitglieder
52 außerordentl. Mitglieder
(Stand: 23.01.2012)
--------------------------------------